Annerkennung der Gemeinnützigkeit
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- Erstellt am Donnerstag, 27. März 2014 18:48
- Geschrieben von Claudia Scholten
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 25.03.2014 wurde dem Verein "Hohenlimburg unter Höchstspannung" e.V. die Gemeinnützigkeit i.S.v. § 60 Abs.1 AO zuerkannt.
Der Verein ist nunmehr in der Lage, Zuwendungsbestätigungen/Spendenquittungen auszustellen, die der Spender steuerlich geltend machen kann.